STIMMRECHTE
Warum sollten Beschäftigte mit Siemens-Aktien, aber auch andere Siemens-Aktionäre, die ein vitales Interesse an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und nicht nur an schneller Maximalrendite haben, ihre Stimmrechte ausgerechnet den Banken, Fonds und sogenannten institutionellen Anlegern überlassen?
Bei den Hauptversammlung der mit Siemens verbundenen Unternehmen (Siemens AG / Siemens - Energy AG / Siemens Healthineer AG) nimmt der Verein „WIR für SIEMENS e.V.“ die Stimmrechte aller Aktionäre wahr, die ihn mit ihrer Vertretung beauftragen.
Desto mehr Stimmrechte der Verein dabei bündeln kann, umso größer ist auch seine Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und das Gewicht, dass er im Sinne seiner unternehmenspolitischen Ziele „in die Waagschale“ werfen kann.
STIMMRECHTSVERTRETUNG AUCH OHNE VEREINSMITGLIEDSCHAFT MÖGLICH?
Die Stimmrechtsvertretung erfolgt durch Erteilung einer Dauervollmacht an den Verein. Die Erteilung der Vollmacht ist dabei nicht an die Mitgliedschaft im Verein gebunden, auch wenn sich der Verein natürlich über jedes aktive und fördernde Mitglied sehr freut.
ERTEILUNG DER DAUERVOLLMACHT IST GEBÜHRENFREI
Die Bevollmächtigung des Vereins ist für den Aktionär mit keinerlei Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.